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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Lexikon

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Abk.: DGUV) ist seit 2007 der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft und der Unfallkassen. Sie vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik-, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen bzw. internationalen Institutionen und gegenüber Sozialpartnern. Die zentralen Aufgaben der DGUV sind die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen am Arbeitsplatz, die umfassende Rehabilitation nach arbeitsbedingten Unfällen sowie die Entschädigung in Form von Schmerzensgeld oder Rente.

Zu den spezifischen Tätigkeiten der DGUV gehören beispielsweise:

  • Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts
  • Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von Rehabilitationsmaßnahmen zur Teilhabe
  • Öffentlichkeitsarbeit und Herausgabe von Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung

und viele weitere Aufgaben mehr.

Bezogen auf den Einsatz von Arbeitsbühnen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Reihe an Vorschriften festgelegt, welche beim Absolvieren der Bedienausweise zum Tragen kommen. Dazu zählen die DGUV Grundsätze 308-001, 308-009, 100-500 sowie die DGUV Vorschriften 68 und 1.

 

 

 

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